Rechtsanwalt Frank Auerbach (Jahrgang 1968)




Rechtswissenschaft studiert habe ich an der Humboldt-Universität zu Berlin und mein 1.Staatsexamen im Dezember 1993 bestanden. Angeschlossen hat sich das Referendariat in Berlin, das ich mit dem bestandenen 2.Staatsexamen im Februar 1996 abgeschlossen habe. Seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und war von 1995 bis 2009 in der Kanzlei Arzinger & Partner in Berlin tätig und jahrelang Partner der Sozietät. Seit dem Jahre 1999 bin ich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.


Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit bin ich auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig und bearbeite dabei ein breites Spektrum der Betreuung von Grundstücksgeschäften, der dinglichen und schuldrechtlichen Nutzung von Grundstücken (Erbbaupacht, Wohneigentum, Miete, Pacht) sowie mit Grundstücken zusammenhängender Rechtsfragen (insbesondere nachbarrechtliche und baurechtliche Probleme). Große Erfahrungen habe ich bei der langjährigen Bearbeitung von Grundstücksfällen mit den rechtlichen Besonderheiten in den neuen Bundesländern insbesondere in den Bereichen des Vermögensrechts, der Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung gesammelt.


Meine Spezialisierung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts als Fachanwalt habe ich flankierend zur Betreuung in Grundstücksangelegenheiten, insbesondere auf den Gebieten des Kommunalabgabenrechts (Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht) und öffentlichen Baurechts, in speziellen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts wie dem Schulrecht ausgebaut.


Schwerpunktmäßig bin ich auch auf weiteren Standardgebieten des Zivilrechts wie zum Beispiel dem Erbrecht tätig.


Mit meinen Erfahrungen und der Bandbreite meiner Tätigkeit im Grundstücksrecht berate ich auch schon viele Jahre Vereine von Grundstücksnutzern bei ihren vielfältigen Aktivitäten und Rechtsproblemen.