
Rechtsanwältin
Ute Malinowski &
Rechtsanwalt
Frank Auerbach

Wir über uns
Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwälte Ute Malinowski und Frank Auerbach!
Seit dem Jahr 2010 sind wir als Bürogemeinschaft in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei im Bezirk Berlin-Pankow tätig. Nach vielen Jahren in der Spiekermannstraße sind wir 2024 in die Charlottenburger Straße umgezogen.

Gemeinsam können wir auf eine mittlerweile jahrzehntelange erfolgreiche Anwaltstätigkeit zurückblicken, die für Ute Malinowski als Einzelanwältin und Frank Auerbach als Partner einer mittelständischen Kanzlei begann.
Durch die gemeinsame Büroorganisation in einer Kanzlei können wir in Ergänzung unserer jeweiligen Tätigkeitsfelder unseren langjährigen treuen sowie allen neuen und noch zu gewinnenden Mandanten ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot machen und dank unserer jeweiligen Spezialisierungen für unsere Mandanten eine große Palette ihrer Rechtsprobleme bearbeiten.
Unser Anspruch ist die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten mit ihren großen und auch alltäglichen Rechtsproblemen. Darauf können unsere Mandanten mit ihren privaten Problemen und die von uns betreuten Firmen und Organisationen vertrauen. Wir wollen Ansprechpartner für die Rechtsprobleme unserer Mandanten sein, auch wenn wir nicht alle selbst lösen können. Dabei können wir auf vertrauensvolle Kontakte und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Kooperationspartnern zurückgreifen, die wir gern auch für unsere Mandanten nutzen.
Seit dem 01.07.2024 sind wir nach unserem Kanzleiumzug an einem neuen Standort nicht weit von der alten Kanzlei zu finden, in der Charlottenburger Straße 47 in 13086 Berlin-Weißensee. Wir freuen uns dort unsere jahrelangen treuen und viele neue Mandanten begrüßen zu können.

Rechtsanwältin Ute Malinowski
(Jahrgang 1962)
Rechtswissenschaft studiert habe ich an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale). Meinen Diplomabschluss habe ich im Jahre 1986 gemacht. Nach mehreren Jahren Tätigkeit als Justitiarin bei der Interhotel AG habe ich mich als selbständige Rechtsanwältin niedergelassen. Seit 1991 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen und in eigener Kanzlei als Einzelanwältin tätig.
Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit bin ich auf den Gebieten des Familienrechts, des Arbeitsrechts und des Verkehrs- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts tätig. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellt das Mietrecht dar, wo ich insbesondere durch meine beratende Tätigkeit im Berliner Mieterverein eV große Erfahrungen gesammelt habe.
Schwerpunktmäßig bin ich auch auf weiteren Standardgebieten des Zivilrechts tätig.

Rechtsanwalt Frank Auerbach
(Jahrgang 1968)
Rechtswissenschaft studiert habe ich an der Humboldt-Universität zu Berlin und mein 1.Staatsexamen im Dezember 1993 bestanden. Angeschlossen hat sich das Referendariat in Berlin, das ich mit dem bestandenen 2.Staatsexamen im Februar 1996 abgeschlossen habe. Seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und war von 1995 bis 2009 in der Kanzlei Arzinger & Partner in Berlin tätig und jahrelang Partner der Sozietät. Seit dem Jahre 1999 bin ich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit bin ich auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig und bearbeite dabei ein breites Spektrum der Betreuung von Grundstücksgeschäften, der dinglichen und schuldrechtlichen Nutzung von Grundstücken (Erbbaupacht, Wohneigentum, Miete, Pacht) sowie mit Grundstücken zusammenhängender Rechtsfragen (insbesondere nachbarrechtliche und baurechtliche Probleme). Große Erfahrungen habe ich bei der langjährigen Bearbeitung von Grundstücksfällen mit den rechtlichen Besonderheiten in den neuen Bundesländern insbesondere in den Bereichen des Vermögensrechts, der Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung gesammelt.
Meine Spezialisierung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts als Fachanwalt habe ich flankierend zur Betreuung in Grundstücksangelegenheiten, insbesondere auf den Gebieten des Kommunalabgabenrechts (Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht) und öffentlichen Baurechts ausgebaut.
Schwerpunktmäßig bin ich auch auf weiteren Standardgebieten des Zivilrechts wie zum Beispiel dem Erbrecht tätig.
Mit meinen Erfahrungen und der Bandbreite meiner Tätigkeit im Grundstücksrecht berate ich auch schon viele Jahre Vereine von Grundstücksnutzern bei ihren vielfältigen Aktivitäten und Rechtsproblemen.

„Was in einem Jahrhundert für recht und gut gehalten wird,
kann in einem andern unrecht und unpassend sein.“
von Thomas Paine

Arbeitsrecht
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Mutterschutz
- Urlaubsansprüche
- Arbeitsentgelt

Familienrecht
- Ehescheidung
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrechte
- Scheidungsvereinbarung
- Vaterschaftsfeststellung

Verkehrsrecht
- Führerschein
- Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheid
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfall
- Unfallschadensabwicklung

Zivilrecht
- Maklerrecht
- Bürgschaft
- Werkvertragsrecht
- Kaufrecht
- allgemeines Vertragsrecht
- Schadensersatz

Grundstücks- & Immobilienrecht
- Grundstückskauf
- Nachbarrecht
- Wegerechte
- Leitungsrechte
- Dienstbarkeiten
- Erbbaurecht
- Pacht
- Vermögensrecht in den neuen Bundesländern
- Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- Schuldrechtsanpassungsgesetz
- Grundbuchrecht
- Zwangsversteigerung

Verwaltungsrecht
- öffentliches Baurecht
- Kommunalabgaben
- Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
- Anschlußbeiträge
- Gebührenrecht
- Verwaltungsverfahren

Erbrecht
- letztwillige Verfügungen
- Erbenfeststellung
- Pflichtteilsrechte
- Erbauseinandersetzung
- Nachlaß
- Erbengemeinschaft

Miet- & Wohnungseigentumsrecht
- Mietvertrag
- Kaution
- Nebenkostenabrechnung
- Gewerbemietrecht
- Kündigung
- Modernisierung
- Mieterhöhung
- Wohnungseigentum
- Teilungserklärung
- Eigentümerversammlung